Finanzierung
Wer finanziert die heilpädagogische Behandlung ?
- Für die heilpädagogische Begleitung Ihres Kindes im
Kindergarten stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Landratsamt.
- Wenn Sie eine heilpädagogische Behandlung für Ihr
schulpflichtiges Kind benötigen, wird der Antrag beim
zuständigen Landratsamt /Jugendamt gestellt.
Für die Antragsstellung benötigen Sie eine fachärztliche
Diagnose.
- Wünschen Sie die Behandlung ihres Kindes privat zu finanzieren, sprechen sie mit uns.
Bei allen Antragsformalitäten und Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen sie uns an.
Unsere Praxis anerkannt durch den:

